NEWSLETTER 22.05.2026

„Nicht diskutierbar!“ Wie kommen die neuen Regeln für die  Außengastronomie in der Praxis an? Ein Realitäts-Check in der Altstadt

 

Liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Freunde des Kölner Presseclubs,

nehmen wir uns einmal vor, in die Kölner Altstadt zu gehen. Ein Blick von der Rheinuferpromenade auf das Postkarten-Motiv. Bunte Fassaden, spitze Giebel, davor viel Grün, Markisen und Sonnenschirme. Alles wie immer? Nicht ganz. Es tut sich gerade etwas in der Altstadt.

„Köln gibt’s schon, aber es ist ein Traum“, hat Heinrich Böll gesagt. Aktuell träumen wir von einer aufgeräumten, attraktiven Stadt, frei von Gestaltungs-Wildwuchs und Angst-Räumen. Damit das vielleicht einmal wahr wird, gibt es eine Reihe von Richtlinien der Stadt. Zum Beispiel das „Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie“ mit der ambitionierten Überschrift „Köln. Gestaltet. Außengastronomie, 2024 vom Rat beschlossen und in diesem Jahr erstmals gültig. Was heißt das? Und was verändert sich? Ein Realitäts-Check vor Ort.

In der Altstadt bin ich mit der Gastronomin Sylvia Fehn-Madaus („Em Krützche“) und Wilhelm Wichert, Inhaber des Lokals „Haxenhaus“, verabredet. Beide begrüßen grundsätzlich die Idee von Gestaltungsrichtlinien. „Es ist ein großer Fortschritt, dass es ein einheitliches Bild vor den Lokalen geben soll. Das gibt uns Planungssicherheit und ist das richtige Fundament, sagt Wilhelm Wichert. Auch für Sylvia Fehn-Madaus ist es keine Frage, dass es mit zunehmender „Mediterranisierung“ der Gastronomie Sinn macht, für Ordnung zu sorgen. Bis zum 1. Oktober 2026 gilt in der Altstadt und im Domumfeld noch eine Übergangsfrist, danach treten die Richtlinien in der „Zone von internationaler Bedeutung“ in Kraft. Für das übrige Stadtgebiet gibt es ein gestaffeltes Umsetzungsverfahren bis 2028.

In dem Regelwerk, an dessen Entstehung auch Gastronomen, Interessenverbände und die IHK beteiligt waren, werden zum einen Qualitätsstandards mit eher empfehlendem Charakter festgehalten wie „Das Mobiliar sollte zusammenpassen und Materialien, Form und Farbe aufeinander abgestimmt sein“ oder „Alle Elemente sollten in einem sauberen und funktionsfähigen Zustand sein“.

Es gibt aber auch das Kapitel „Verbindliche Vorgaben“ mit dem Zusatz (wörtlich!) „Nicht diskutierbar. Diese Vorgaben, heißt es weiter, „bilden die rechtssichere Bewertungsgrundlage für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie.“ Oder: Ohne Umsetzung keine Konzession.

Und da wird es ernst. Es geht unter anderem um Barrierefreiheit, detaillierte Abstandsregelungen, Sitzbank-Längen, Aufstellelemente, Werbetafeln. Nicht erlaubt sind etwa Stehtische, Außentheken, Paletten-Möbel, Bierzelt-Garnituren, zusätzliche Bodenbeläge wie Teppiche oder Kunstrasen. Bei einigen Altstadt-Lokalen ist das jetzt schon umgesetzt, andere werden in den nächsten Monaten noch viel zu tun haben, um unerwünschte Tafeln, Aufbauten, Abtrennungen zu entfernen oder regelkonform zu gestalten. Aber: Nicht alle Vorgaben lassen sich so einfach umsetzen. „Da gibt es Punkte, die bei mir Magenkrämpfe verursachen, sagt Wilhelm Wichert, der selbst am Runden Tisch für die Erstellung der Richtlinien saß, und jetzt auf einzelne Vorgaben stößt „von denen ich nicht weiß, wie sie da eigentlich reinkamen.“

Dazu gehört für Sylvia Fehn-Madaus die Vorschrift für die Installation von Sonnenschirmen unter Bäumen. „Sonnenschirme und Markisen müssen einen Abstand von 1,50 m zu Kronen und Stämmen von durch die Baumschutzsatzung geschützten Bäumen einhalten, besagt die Richtlinie. „Wie soll das denn gehen?, fragt sich die Gastronomin, die seit Jahrzehnten eine Außenfläche unter den Kugelahorn-Bäumen des Rheingartens bewirtschaftet. Und nicht nur sie. Entlang der Altstadt-Front sind an einem sonnigen Maitag vor fast allen Lokalen im Rheingarten-Bereich Schirme aufgespannt, die bis unmittelbar unter die Äste reichen. 1,50 Meter Abstand? Unmöglich. Wilhelm Wichert: „Da können wir nur auf eine kölsche Lösung hoffen.“ Denn ohne die Schirme als Schutz vor Sonne, Regen und Vogeldreck, fürchtet Sylvia Fehn-Madaus, wären die Tische im Außenbereich nicht nutzbar.

Ähnlich sieht das Anke Greiling, Gastronomieexpertin der IHK Köln, die sich mit den Außengestaltungsrichtlinien befasst. Die IHK, sagt sie, begrüße, „dass Ordnung ins Stadtbild kommt.“ Dies dürfe aber nicht zur Belastung für die Unternehmen werden. „Wenn nun die Baumschutzsatzung mit einem geforderten Mindestabstand zwischen Ästen und Sonnenschirmen durchgesetzt werden sollte, müssten wahrscheinlich viele Betriebe ihre Außengastronomie schließen. Bislang wurden die Sonnenschirme toleriert, auch wenn sie dicht unter den Baumkronen waren, deshalb hoffen wir auf Bestandsschutz und Toleranz.“

Altstadt-Wirtin Fehn-Madaus hat bislang nicht den Eindruck gehabt, dass die Bäume vor ihrem Lokal durch die Sonnenschirme Schaden nehmen. Allerdings könnten ihrer Meinung nach durchaus auch ein paar untere Zweige entfernt werden, um Abstand herzustellen. Anke Greiling hat bei der Stadt nachgefragt und vom Grünflächenamt die Auskunft bekommen, dass es erst Ende Mai/Anfang Juni eine Kontrolle der Bäume in der Altstadt geben soll. Da ist dann bereits seit Wochen Hochbetrieb in der Außengastronomie.

Die „Krützche“-Wirtin wartet derzeit wie viele Gastro-Unternehmer auf die Konzession zum Außenbetrieb. Rund 700 Anträge seien 2026 bei der Stadt eingegangen, erklärt das Presseamt auf Anfrage. Wie viele bereits beschieden seien, kann die Stadt nicht sagen. Dazu erfolge keine „händische Auswertung“. Allerdings erklärt der Sprecher: „Sofern es sich um Bestandsflächen von vorhandenen Betrieben handelt, dürfen die Betreiber*innen unbürokratisch direkt nach Erhalt einer automatisierten Bestätigungs-E-Mail die Flächen weiter nutzen und bewirtschaften.“ Für Sylvia Fehn-Madaus heißt das: „Einfach mal weitermachen.“ Auch eine kölsche Lösung.

Und was würde Böll sagen? Vielleicht: „Köln gibt`s schon – aber es bleibt ein Traum.“

In der Hoffnung auf einen Sommer unter Bäumen und Sonnenschirmen und mit herzlichen Grüßen

Ihre Cordula von Wysocki